Schulgesetzänderung - Mehr datengestützte Schulentwicklung  

Der Berliner Senat hat am 13. Januar 2026 auf Vorlage von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch eine umfassende Änderung des Schulgesetzes beschlossen. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick: 

  • Datengestützte Schulentwicklung: Es wird eine rechtliche Basis für systematische Lernstandserhebungen geschaffen. Dies soll Förderbedarfe frühzeitig erkennbar machen und die Wirksamkeit von Maßnahmen überprüfbar gestalten. 
  • Effizientere Schulplatzvergabe: Die Vergabe von Plätzen an weiterführenden Schulen wird durch die zentrale Datenbank (LUSD) digitalisiert und beschleunigt, um den Prozess bürgerfreundlicher zu gestalten. 
  • Digitaler Rechtsrahmen: Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für IT-Systeme und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Zudem wird der Datenschutz im Austausch mit dem Jugendgesundheitsdienst zur Bekämpfung von Schuldistanz geregelt. 
  • Stärkung der Mitwirkung: Die Wahlperioden für Bezirks- und Landesgremien werden auf zwei Jahre verlängert, um die Kontinuität des ehrenamtlichen Engagements zu fördern. 

Der beschlossene Entwurf wurde zunächst an den Rat der Bürgermeister und nun anschließend an das Abgeordnetenhaus zur parlamentarischen Beratung übergeben sodass dieser noch vor der Sommerpause beschlossen werden kann.