Inkrafttreten des neuen Bußgeldkatalogs – FAQ
Seit dem ersten Januar ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Neben der deutlichen Erhöhung der Geldbußen von vielen Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise das auf die Straße werfen von Zigaretten (Erhöhung von 55 Euro auf 250 Euro) oder das Liegenlassen von Hundekot (Erhöhung von 55 Euro auf 100 bis 350 Euro), wurden auch neue Tatbestände in den Katalog aufgenommen. Hierzu zählen unter anderem Sperrmüll (je nach Art werden zwischen 300 Euro und 15.000 Euro fällig) oder das Abladen von Autoreifen (Bußgeld in Höhe von 700 bis 3500 Euro). Da solche Bußgelder nur verhängt werden können, wenn der oder die Verantwortliche ermittelt werden kann, hat die Koalition auf Landesebene dementsprechend zusätzliche Stellen in den bezirklichen Ordnungsämtern geschaffen. Einen ausführlicheren Katalog mit den jeweils fällig werdenden Beträgen, können Sie sich auf meiner Homepage runterladen. Zudem ist es auch immer die Verantwortung von jedem Einzelnen, seinen Müll nicht einfach an der Straße oder in unseren Wäldern abzuladen.
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