Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie
Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie begleitet eines der zentralen Politikfelder des Landes Berlin: die Rahmenbedingungen, unter denen Kinder und Jugendliche aufwachsen, lernen und ihre Zukunftschancen entwickeln.
Rechtlicher Ausgangspunkt ist der Vorrang der Eltern. Nach Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht; die staatliche Gemeinschaft wacht über ihre Betätigung. Ergänzend gewährt § 1 SGB VIII jedem jungen Menschen ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Artikel 20 der Verfassung von Berlin verankert zudem das Recht auf Bildung. Aufgabe der Landespolitik ist es daher, die erforderlichen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsangebote in verlässlicher Qualität und in ausreichendem Umfang bereitzustellen, von der frühkindlichen Bildung bis zum Schulabschluss.
Der Fachausschuss befasst sich entsprechend mit den Angelegenheiten der Berliner Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen sowie mit der Kinder- und Jugendhilfe und der Familienpolitik. Im Mittelpunkt der parlamentarischen Arbeit stehen dabei die einschlägigen landesrechtlichen Grundlagen, insbesondere das Schulgesetz für das Land Berlin, das Kindertagesförderungsgesetz und das Ausführungsgesetz zum SGB VIII, die fortlaufend zu prüfen, zu evaluieren und weiterzuentwickeln sind.
Die Arbeit des Ausschusses umfasst die Beratung von Gesetzentwürfen, Anträgen und Vorlagen des Senats, die Anhörung von Sachverständigen und Betroffenen, die Beratung des zuständigen Haushaltseinzelplans sowie die parlamentarische Kontrolle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. In schulpolitischen Fragen werden die Belange der Lehr- und Erziehungskräfte, der Schülerinnen und Schüler sowie der Elternschaft einbezogen, unter anderem über die gesetzlich vorgesehenen Gremien der schulischen Mitwirkung.
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Ausschuss für Arbeit und Soziales
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasst sich mit zwei eng verbundenen Politikfeldern: Den Bedingungen, unter denen Menschen in Berlin Arbeit finden und halten und der sozialen Absicherung derjenigen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigener Kraft bestreiten können.
Im Bereich Arbeit stehen die Arbeitsmarkt- und Berufsbildungspolitik, die Entwicklung des Ausbildungsmarktes sowie die Beschäftigungsförderung im Mittelpunkt. Dazu gehören Maßnahmen der beruflichen Qualifizierung und der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt (insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang zu Beschäftigung) ebenso wie die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
Im Bereich Soziales berät der Ausschuss Grundsatzangelegenheiten der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Hinzu kommen die Teilhabepolitik für Menschen mit Behinderungen einschließlich des Sonderfahrdienstes, die Wohnungslosenhilfe und Wohnungslosenpolitik sowie die Seniorenpolitik.
Da die materiellen Leistungsansprüche überwiegend bundesrechtlich geregelt sind, liegt der landespolitische Handlungsspielraum vor allem in der Ausgestaltung, Finanzierung und Steuerung der Umsetzung: in den landesrechtlichen Ausführungs- und Teilhabevorschriften, in der Förderung von Trägern und Beratungsstrukturen sowie in der Zusammenarbeit von Senatsverwaltung, Bezirksämtern und Jobcentern. Als Stadtstaat nimmt Berlin dabei Landes- und kommunale Aufgaben zugleich wahr.
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Ausschuss für Gesundheit und Pflege
Der Ausschuss für Gesundheit und Pflege begleitet die gesundheitliche Versorgung der Berlinerinnen und Berliner sowie die pflegerische Infrastruktur der Stadt.
Der Bereich Gesundheit ist thematisch breit angelegt. Er reicht von der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung über das Krankenhauswesen und die Krankenhausplanung, den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Gesundheitsberichterstattung bis zu Fragen von Drogen und Sucht einschließlich Prävention, zur psychiatrischen Versorgung, zur Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie zum Kammerrecht und zu den Gesundheits-, Sozial- und Veterinärberufen.
Der Bereich Pflege umfasst die Pflegeorganisation, die Pflegequalität und die Pflegeplanung, also die Frage, welche ambulanten, teilstationären und stationären Angebote in welchem Umfang und in welcher Qualität zur Verfügung stehen. Eng damit verbunden sind die Rahmenbedingungen der Pflegeberufe und die Sicherung des Fachkräftebedarfs.
Ein erheblicher Teil des Gesundheits- und Pflegerechts ist bundesrechtlich geregelt. Der landespolitische Gestaltungsspielraum liegt daher vor allem in der Krankenhausplanung und der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser, im öffentlichen Gesundheitsdienst der Bezirke, in der Förderung von Versorgungs-, Beratungs- und Präventionsstrukturen sowie in den einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften, etwa dem Landeskrankenhausgesetz, dem Gesundheitsdienst-Gesetz, dem Psychisch-Kranken-Gesetz und dem Wohnteilhabegesetz.
Ziel der parlamentarischen Arbeit ist eine flächendeckende, verlässlich finanzierte und sozial gerechte Versorgung in allen Bezirken. Der Ausschuss berät dazu Gesetzentwürfe, Anträge und Senatsvorlagen, führt Anhörungen mit Fachleuten, Verbänden und Betroffenen durch, begleitet den zuständigen Haushaltseinzelplan und kontrolliert die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege.
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Hauptausschuss
Der Hauptausschuss ist für alle Fragen des Haushalts- und Finanzwesens des Landes Berlin zuständig. Er gilt als der einflussreichste Ausschuss des Abgeordnetenhauses, weil sich in ihm das Budgetrecht des Parlaments bündelt, das klassische Kernrecht jeder Volksvertretung.
Im Zentrum steht die Beratung des jeweils aktuellen Haushaltsgesetzentwurfs, dem der Haushaltsplan des Landes Berlin als Anlage beigefügt ist. In mehreren Lesungen werden die Einzelpläne der Senatsverwaltungen und der Bezirke geprüft, Änderungsanträge der Fraktionen beraten und Berichte der Verwaltung angefordert. Rechtlicher Rahmen sind die Vorschriften der Verfassung von Berlin zum Finanzwesen und die Landeshaushaltsordnung (LHO); hinzu kommt die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse (Art. 109 Abs. 3 GG).
Die Zuständigkeit endet jedoch nicht mit dem Haushaltsbeschluss. Dem Hauptausschuss werden sämtliche haushaltsrelevanten Senatsvorlagen und Fraktionsanträge zur Beratung oder Mitberatung überwiesen. In der Beratungsreihenfolge hat er dabei das letzte Wort: Sowohl die Beschlussempfehlung des jeweiligen Fachausschusses als auch die des Hauptausschusses gehen anschließend an das Plenum. Auch im laufenden Haushaltsvollzug wirkt der Ausschuss mit, etwa bei der Freigabe gesperrter Mittel sowie bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben.
Unterstützt wird die Arbeit durch ständige Unterausschüsse, unter anderem den Unterausschuss Vermögensverwaltung, der Grundstücksgeschäfte des Landes nach den §§ 64 und 65 LHO vorberät und den Unterausschuss Haushaltskontrolle. Enger Partner der parlamentarischen Finanzkontrolle ist der Rechnungshof von Berlin: Seine Jahresberichte werden im Hauptausschuss und im Unterausschuss Haushaltskontrolle beraten und bilden die Grundlage für die Entlastung des Senats.
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