Die Berliner Schulgesetznovelle – Reform für mehr Orientierung und Chancengleichheit
Eines der relevantesten Vorhaben des Berliner Senats steht kurz vor der Realisierung. Durch die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Frau Katharina Günther-Wünsch, wurde der Gesetzentwurf und die daraus folgenden neuen Regelungen umfassend vorgestellt. Mit der anvisierten Reformierung des Berliner Schulgesetzes werden nun überfällige Änderungen vorgenommen, welche den Berliner Schülern gezieltere Förderung zum erfolgreichen Bildungsabschluss gewährleistet.
Im Kern der Schulgesetznovelle stehen: die Einführung des „Kita-Chancenjahres“ zur verbindlichen und zielgerichteten Sprachförderung, eine Neustrukturierung des Übergangs in die 7. Jahrgangsstufe am Gymnasium, sowie die Wiedereinführung eines elften Pflichtschuljahres zur Förderung der Orientierung in die folgende Berufsqualifizierung.
Das Kita-Chancenjahr stärkt den Zugang zu früher Bildung, ab dem Kitajahr 2025/26. Danach werden alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr einen sog. „Willkommensgutschein“ erhalten. Dies ist ein klarer Weg zu mehr Chancengerechtigkeit von Beginn an. Die verpflichtende vorschulische Sprachförderung für Kinder mit Sprachförderbedarf, die keine Kita oder Tagespflegestelle besuchen, wird auf sieben Stunden täglich erhöht. Die Sprachstandsfeststellung durch Schulämter erfolgt dann zu Beginn eines Kitajahres. Hierdurch sollen allen Kindern die sprachlichen Voraussetzungen für den Besuch der Grundschule gesichert werden.
Der Übergang von der Grundschule an das Gymnasium wird fairer strukturiert. Mit der parallelen Abschaffung des Probejahres am Gymnasium und der Anpassung der Vorgaben für die Erstellung der notwendigen Förderprognose, werden die Regelungen für die Aufnahme in die 7. Jahrgangsstufe schülergerechter gefasst. Danach werden die jeweiligen Schulnoten aus der 5. Jahrgangsstufe und den Noten aus dem ersten Schulhalbjahr der 6. Jahrgangsstufe, in den Schulfächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache, summiert. Übersteigt die daraus resultierende Förderprognose den Zahlenwert 14, kann nur dann eine Anmeldung an einem Gymnasium erfolgen, wenn die Eignung für den Besuch des Gymnasiums im Rahmen eines Probeunterrichtes nachgewiesen wird. Hierzu können Eltern ihre Kinder für die Eignungsfeststellung in Gestalt des Probeunterrichts anmelden. Anwendung finden die neuen Regelungen auf die Berliner Schüler, die sich im Schuljahr 2024/25 in der 5. Jahrgangsstufe befinden.
Das Comeback des elften Pflichtschuljahres in der Sekundarstufe II soll erfolgreiche Bildungs- und später folgende Berufsabschlüsse der Berliner Schüler nachhaltig unterstützen. Bis zu zehn Prozent der Berliner Schüler sind nach zehn Schulbesuchsjahren nicht umfassend orientiert, um gezielt in eine Ausbildung oder Studium überzugehen. Zudem liegt die landesweite Abbruchquote in der Ausbildung derzeit bei ca. 30 Prozent. Dem soll das 11. Pflichtschuljahr entgegenwirken, indem Jugendlichen ohne reguläre Berufsausbildung, nach der 10. Klasse, eine fortlaufende schulische Förderung geboten wird, zur Schaffung individueller Perspektiven. Daneben soll ab dem Schuljahr 2024/25 die Beratungsangebote in der 10. Klasse und insbesondere Ankerschulen weiter gefördert werden.
Weiterführend soll ab dem 1. Januar 2025 Berlin ein eigenes Landesinstitut erhalten, welches Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und des Weiteren pädagogischen Personals an Schulen sowie der Qualitätsentwicklung und des Unterrichts wahrnehmen wird. Mit der klaren Schwerpunktsetzung, die Basiskompetenzen an den Grundschulen nachhaltig zu stärken.