Neue Berechnungsformel der Grundsteuer – ein Fallbeispiel für Ost-Berlin
Ab dem 1. Januar 2025 gilt die neue Berechnungsformel der Grundsteuer. Im Kern der Grundsteuerreform wird das Grundvermögen (Gebäude und Boden) neu berechnet mit dem Hauptfeststellungszeitpunkt vom 1. Januar 2022. Die Neubewertung des Grundvermögens erfolgt in Berlin nach dem werteabhängigen Bundesmodell. Hierbei gilt für das Bundesland Berlin folgende Berechnungsformel:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Grundsteuerwert = Wert des Grundstücks + Wert des Gebäudes
Fallbeispiel bei einem Grundsteuerwert von 400.000€:
400.000 € x 0,00031 x 4,7 = 582,80 €
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Bei der Werteermittlung des Grundsteuerwerts werden die Faktoren Wohn- und Grundstücksfläche, die statistische Nettokaltmiete sowie Alter und Art der Immobilie und der Bodenrichtwert berücksichtigt. Zur Eindämmung der Belastung von Wohngrundstücken, hat Finanzsenator Herr Stefan Evers verkündet, den Hebesatz für Berlin von 810% auf 470% deutlich zu reduzieren. Ebenso wird die Steuermesszahl in Berlin für bebaute Wohngrundstücke auf 0,31 Promille herabgesetzt. Für die im Ostteil Berlins liegenden Grundstücke ist eine durchschnittliche Steigerung der Grundsteuer von 87% zu erwarten. Für etwaige Einzelfälle, in denen Grundsteuerern entstehen, die den jeweiligen Eigentümer in seiner Existenz gefährden, sind zusätzliche einkommensabhängige Härtefallklauseln in der Planung, gem. § 2 Berliner Grundsteuermesszahlengesetz.
Weitere Informationen zur Berechnung der Grundsteuer können Sie hier entnehmen.