CDU schafft Rechtssicherheit für Honorarkräfte in Treptow-Köpenick
Seit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts vom Juni 2022 herrscht Unsicherheit an Musikschulen und anderen bezirklichen Bildungseinrichtungen in ganz Deutschland. Das Urteil stellte im Fall einer Lehrkraft fest, dass deren Beschäftigung auf Honorarbasis an einer Musikschule keine echte Selbstständigkeit zugrunde liegt. In der Konsequenz könnte dieses Urteil bedeuten, dass Lehrkräfte solcher Einrichtungen generell ausschließlich im Rahmen einer Festanstellung tätig sein dürfen.
Dies ist allerdings nicht ohne Weiteres umzusetzen, zumal die damit verbundenen Mehrkosten die kommunalen Träger vor erhebliche Herausforderungen stellen. Somit arbeiten die Einrichtungen und ihre Lehrkräfte momentan in einer rechtlichen Grauzone bis es zu neuen Vertragsabschlüssen kommt. Schlimmstenfalls handeln sich die Arbeitgeber in dieser Situation den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit ein - mit den entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen. Denn wer fällige Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nicht an die zuständigen Stellen abführt, handelt rechtswidrig. Wer dies vorsätzlich tut, macht sich strafbar.
Für die Bezirke ist der Umgang mit dieser Übergangssituation extrem kompliziert. Die rechtliche und politische Bewertung zu den in diesem Kontext aufgeworfenen Fragen ist in den zwölf Berliner Bezirken unterschiedlich. Der Knackpunkt hierbei ist das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Darin wird entschieden, ob es sich bei einer Tätigkeit um eine Selbstständigkeit oder eine abhängige Beschäftigung handelt.
Der CDU-Stadtrat Marco Brauchmann hat deshalb mit der Deutschen Rentenversicherung ein berlinweit einzigartiges Übergangsverfahren für die betreffenden Einrichtungen in Treptow-Köpenick vereinbart. Damit können die Lehrkräfte ihren Dienst bis auf Weiteres auf Honorarbasis fortsetzen. Die DRV eröffnet ihrerseits zwar wie bisher ihre Prüfverfahren, stellt sie aber gleichzeitig ruhend, so dass Lehrkräfte und Einrichtungen keine negativen Konsequenzen befürchten müssen.
CDU-Fraktionsvorsitzender Dustin Hoffmann: „Mit dieser Einigung können die Volkshochschulen und Musikschulen in unserem Bezirk aufatmen. Marco Brauchmann hat durch seine Initiative dafür gesorgt, dass sie ihre unverzichtbare Arbeit fortsetzen und in die Planungen für das kommende Schuljahr gehen können. Damit herrschen in Treptow-Köpenick als einzigem Bezirk in Berlin klare Rechtsverhältnisse für unsere Bildungseinrichtungen. Dafür danke ich Marco Brauchmann sehr.“
Derweil befindet sich die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ebenfalls in Verhandlungen mit der DRV, um Handlungssicherheit im Umgang mit den Honorarverträgen herzustellen. Sobald eine für ganz Berlin gültige Entscheidung vorliegt, müssen den Lehrkräften neue Verträge entsprechend den Vorgaben des Bundessozialgerichtes angeboten werden.