Berlin, Treptow-Köpenick, 19.08.2026, 11:12 Uhr | Newsletter Aus dem Kiez - Für den Kiez | Ausgabe August 2026
Beleuchtete Radwege in Grünanlagen: Was möglich ist und was nicht
Das Radfahren hat in Treptow-Köpenick einen hohen Stellenwert und der Europaradweg R1 ist eine unserer schönsten Verbindungen, entlang des Spreeufers im Mentzelpark (Spindlersfeld) ebenso wie durch die Wuhlheide (Oberschöneweide). Verständlicherweise erreicht uns von Radfahrenden regelmäßig der Wunsch, diese Wege besser auszuleuchten, gerade in der dunklen Jahreszeit.
Warum eine durchgängige Beleuchtung dieser Strecken nicht möglich ist und wann Beleuchtung geboten ist, wird im Folgenden kurz geschildert.
Keine Beleuchtungspflicht, Grünanlage, Naturschutz und Kosten
Weder aus der Verkehrssicherungspflicht noch aus dem Berliner Straßengesetz ergibt sich ein Anspruch auf beleuchtete Radwege. Beleuchtung ist eine freiwillige Leistung. Für Flächen wie den Mentzelpark oder die Wuhlheide gilt das Berliner Grünanlagengesetz, welches den Ausbau von Beleuchtung zum Schutz von Flora und Fauna ausdrücklich vermeiden will. Künstliches Licht am Ufer und im Wald stört nachtaktive Tiere wie Insekten und Fledermäuse, die das Bundesnaturschutzgesetz besonders schützt. Hinzu kommt, dass Masten, Leitungen, Strom, Wartung und Vandalismusschäden Mittel binden, die an anderer Stelle fehlen.
Einzelfalllösungen
Wo einzelne, stark genutzte Abschnitte betroffen sind, bleiben maßvolle Einzelfalllösungen denkbar, wie eine insektenfreundliche, warmweiße Beleuchtung auf niedrigen, blendfreien Masten, in gedämpfter Helligkeit und bedarfsgesteuert über Bewegungssensoren. Als lichtfreie Alternative verbessern reflektierende Randmarkierungen oder ein heller Wegbelag die Orientierung, ganz ohne Dauerlicht. Wir werden das Anliegen daher an die zuständige Stelle im Bezirksamt Treptow-Köpenick herantragen und um Prüfung bitten.
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