Keine auferlegten Nebenbedingungen durch die KV Berlin bei Praxisübernahme möglich
In einer Bürgersprechstunde mit der Abgeordneten Lisa Knack standen die Ärzteversorgung und mögliche Praxisneugründungen in Grünau im Mittelpunkt. Kritisch gesehen wurde die übliche ärztliche Vorgehensweise, dass bei Praxisübernahmen Bestandspatienten mitverlegt werden, wodurch Kapazitäten für neue, lokal ansässige Patienten fehlen. Lisa Knack stellte daher eine schriftliche Anfrage an den Senat, um zu erfahren, ob die Kassenzulassung an eine Nebenbedingung geknüpft sei, auch neue Patienten aufnehmen zu müssen.
In der Antwort heißt es, dass die Übernahme von Patienten ausschließlich zwischen den Ärzten geregelt wird und keine Bedingung für eine Praxiszulassung seitens der Kassenärztlichen Vereinigung sein darf. Es gebe keine gesetzlichen Vorgaben, ob und wie viele Bestandspatienten übernommen werden müssen und es gebe auch keine Erfassung oder Veröffentlichung von freien Kapazitäten.
„Die ärztliche und unternehmerische Freiheit wiegt aus gutem Grund schwerer, da Ärzte als Freiberufler ein eigenes unternehmerisches Risiko tragen und ihre Praxis vor allem auch nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten führen müssen. Eine gesetzliche Vorschrift zur Patientenauswahl würde dieses Risiko erhöhen und die autonome Praxisführung einschränken, was letztlich die Motivation zur Praxisführung mindern und somit die ärztliche Versorgung negativ beeinflussen könnte“, meint Lisa Knack. Erfreulich ist, dass es wieder einen neuen Hausarzt am Standort der ehemaligen Bermed-Praxis in der Regattastraße gibt.
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