16.02.2026, 13:17 Uhr | Newsletter Aus dem Kiez - Für den Kiez | Ausgabe Februar 2026
Zerstörung kritischer Infrastruktur
Der Stromausfall im Januar 2026 in Berlin, der durch einen mutmaßlichen Terroranschlag durch die linksextremistische sog. „Vulkangruppe“ auf eine Stromkabelbrücke im Südwesten der Stadt ausgelöst wurde und mehrere West-Berliner Stadtteile für etwa eine Woche lahmlegte, löste eine notwendige und intensive Debatte über den Schutz kritischer Infrastruktur aus.
Verabschiedung des KRITIS-Dachgesetzes durch den Bundestag
Der Bundestag hat das KRITIS-Dachgesetz beschlossen. Damit wird eine weitere EU-Richtlinie 2022/2557 (CER-Richtlinie) in nationales Recht umgesetzt, um die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen zu erhöhen. Das KRITIS-Dachgesetz bildet das neue Fundament für den Schutz kritischer Infrastrukturen in Deutschland. Es fokussiert sich auf die physische Widerstandsfähigkeit wesentlicher Sektoren – darunter Energie, Wasser, Gesundheit und Telekommunikation.
Zentrale Neuerungen, Kompetenzen und Informationssicherheit
Länderkompetenz: Die Bundesländer erhalten die Befugnis, zusätzliche kritische Infrastrukturen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zu definieren.
Rechtsverordnung: Das Bundesinnenministerium wird ermächtigt, unter Zustimmung des Bundesrats eine Verordnung zu erlassen, die die genauen Kriterien und Verfahren hierfür festlegt.
Transparenzprüfung: Die Bundesregierung soll Veröffentlichungspflichten der Betreiber kritischer Infrastrukturen evaluieren.
Schutz vor Missbrauch: Um potenziellen Angreifern keine Angriffsfläche zu bieten, sollen Ausnahmen von Informationspflichten konsequenter genutzt und sicherheitsrelevante Daten aus dem öffentlichen Raum (z. B. Internet) gegebenenfalls entfernt werden.
Die wichtigsten Betreiberpflichten
Registrierung & Identifikation: Betreiber müssen ihre Anlagen offiziell erfassen lassen.
Risikoanalysen: Es besteht die Verpflichtung zur Durchführung regelmäßiger Analysen, um potenzielle Bedrohungen frühzeitig zu erkennen.
Resilienzpläne: Auf Basis dieser Analysen müssen konkrete Maßnahmenpakete entwickelt werden, um die Funktionsfähigkeit auch bei Angriffen, Naturkatastrophen oder technischen Störungen zu wahren.
Strategischer Rahmen und Aufsicht
Ganzheitlicher Schutz: Das Gesetz verzahnt den Schutz physischer Anlagen mit der digitalen Sicherheit, um eine lückenlose Strategie zu schaffen.
Zusammenarbeit: Es etabliert einen verbindlichen Informationsfluss zwischen nationalen Behörden und der EU-Ebene.
Konkretisierung & Sanktionen: Die zuständigen Ministerien werden ermächtigt, Detailanforderungen per Verordnung festzulegen. Bei Versäumnissen oder Verstößen gegen die Sicherheitsauflagen sieht das Gesetz Sanktionen vor.
Durch diese Maßnahmen soll die staatliche Handlungsfähigkeit und die Grundversorgung der Bevölkerung auch in Krisensituationen dauerhaft garantiert werden.
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