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Berlin, Treptow-Köpenick, 18.09.2026, 09:58 Uhr | Newsletter Aus dem Kiez - Für den Kiez | Ausgabe September 2026

Nachgefragt: Planungen zur Bauruine in der Glienicker Straße 73

Das seit Jahren leerstehende Gebäude in der Glienicker Straße 73, im Knotenpunkt zwischen den Ortsteilen Adlershof und der Köllnischen Vorstadt, beschäftigt Anwohnerinnen und Anwohner regelmäßig. Die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage „Sicherung des Gebäudes in der Glienicker Straße 73 durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick(Drucksache 19/26940) gibt nun aktuelle Auskunft über den Vorgang der vorliegenden Bauruine.  

Chronologie 

Ordnungsrechtlich auffällig wurde das Grundstück erstmals 2011, als der damalige Eigentümer einen Abbruch plante. 2019 fand nach einem Tätigkeitsbericht der Polizei eine Ortsbesichtigung statt. Der inzwischen neue Eigentümer sicherte das Grundstück mit einem Bauzaun. 2021 zeigte das Ordnungsamt weitere Schäden an, woraufhin ein Gerüst als Sicherung aufgestellt wurde. Im November 2025 besichtigte der Eigentümer das Gebäude, eine Fotodokumentation liegt dem Bezirksamt vor. Das Gerüst wurde zwischenzeitlich wieder abgebaut. 

Zur Frage der Gefährdung 

Die Beantwortung durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick enthält keine Feststellung, dass von dem Gebäude derzeit eine abstrakte „Gefahr für Leib und Leben“ ausgeht. Das Bezirksamt verweist auf den verfassungsrechtlichen Schutz des Eigentums. Solange eine solche Gefahr für die Öffentlichkeit nicht besteht, kann es den Eigentümer weder zum Abriss noch zu einer Neubebauung zwingen. Fragen nach Ersatzvornahme, Zwangsvollstreckung oder einem möglichen Grundstückserwerb durch den Bezirk beantwortete das Bezirksamt folglich nicht. Kurzfristige Maßnahmen stehen also nicht an. 

Ausblick 

Das Grundstück befindet sich seit 2018 im Eigentum einer privaten Eigentümerin. Ein aktuell gültiger Bauantrag liegt nicht vor. Ein Vorbescheid für drei Wohngebäude war teilweise positiv beschieden worden (Wohnnutzung mit Tiefgarage). Dieser Vorbescheid verlor am 21. November 2023 seine Rechtswirksamkeit. Beratungen zum Grundstück, zwischen dem Bezirksamt und dem Eigentümer, finden derzeit nicht statt. 


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