In der 44. und zugleich letzten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Jahr 2024 fand eine Anhörung zum Thema „Erprobungsklausel der AV-Wohnen für über ASOG untergebrachte Familien und Einzelpersonen“ statt. Die Erprobungsklausel ermöglicht es, Mietkosten oberhalb der üblichen Richtwerte zu übernehmen, um wohnungslosen Familien und Einzelpersonen in besonderen Fällen angemessenen Wohnraum zu sichern. Diese Regelung wird um weitere fünf Jahre verlängert.
Darüber hinaus diskutierte der Ausschuss über die Konsolidierung des Haushalts in den Bereichen Arbeit und Soziales. Der Koalition ist es gelungen, die notwenigen Einsparungen vorzunehmen und gleichzeitig die soziale Infrastruktur in der Stadt vollständig zu erhalten.
Schließlich fand der Koalitions-Antrag zum Erhalt der Stadtteilmütter eine breite Unterstützung. Die Berliner Stadtteilmütter sind wichtige engagierte Familienhelferinnen in unserer Stadt. Sie tragen wesentlich zur Förderung der sozialen Integration und Unterstützung von Familien bei. Die Finanzierung soll in das Regelsystem überführt werden und so die Arbeit der Stadtteilmütter auf höchstem Niveau absichern.
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