Anpassung des Berliner Rettungsdienstgesetzes
Neben dem Polizeigesetz haben wir uns auch dem Rettungsdienstgesetz angenommen. Ziel war es Menschen, welche in einer Notlage sind, gezielter helfen zu können und auch die Feuerwehr zu entlasten. Notfallrettung und Krankentransport soll zukünftig stärker voneinander getrennt werden. Dies bedeutet, dass Fälle, in welchen keine akute Lebensgefahr besteht, zukünftig vermehrt von Krankentransporten übernommen werden sollen. Zudem sollen durch digitale Instrumente bessere Einschätzungen vor Ort ermöglicht werden, beispielsweise durch Einsatz von Videotelefonie vor Ort. Auch der Datenaustausch zwischen Rettungsdiensten, Notaufnahme und Rechtsmedizin wird erleichtert. Präventive Ansätze, wie die Stärkung der eigenen Gesundheitsvorsorge und vermehrte Erste-Hilfe-Kurse sind ein weiterer Baustein, um Notaufnahmen und die Feuerwehren zu entlasten.
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