Weiterentwicklung des Seniorenmitwirkungsgesetzes

Seniorinnen und Senioren haben in Berlin vielfältige Möglichkeiten sich einzubringen. Um die Teilhabe für ältere Menschen nachhaltig zu gewährleisten, gibt es seit 2011 ein sogenanntes Seniorenmitwirkungsgesetz. In diesem wird geregelt, welche Gremien zur Mitwirkung und Interessenvertretung den Seniorinnen und Senioren zur Verfügung stehen und wie diese legitimiert werden. Mitwirken können alle Menschen, die älter als 60 Jahre alt sind und ihren Erstwohnsitz in Berlin haben.

Gremien und ihre Funktionen

Die Mitwirkung ist in drei unterschiedlichen Formaten organisiert. Es gibt die Bezirkliche Seniorenvertretung (BSV), die Landesseniorenvertretung Berlin (LSV) und den Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB). Die Gremien werden mit ehrenamtlichen Mitgliedern besetzt, die konfessionell ungebunden, unabhängig und parteipolitisch neutral agieren sollen.

Die BSV ist in jedem Bezirk vertreten und kann bis zu 17 Mitglieder umfassen. Sie ist für alle Seniorinnen und Senioren im jeweiligen Bezirk ansprechbar. Zudem verfügt sie durch bereits vorgenommene Änderungen am Gesetz über Rederecht in Ausschüssen.

Die Vorsitzenden der BSV bilden die Mitglieder des LSV und vertreten die Interessen der Seniorinnen und Senioren auf Landesebene. Weiterhin zählt zu ihren Aufgaben die Öffentlichkeitsarbeit, um älteren Menschen die notwendige Sichtbarkeit zu geben.

Das letzte Gremium, der LSBB, setzt sich aus den Vorsitzenden der BSV und 13 Vertreterinnen und Vertretern von Seniorenorganisationen zusammen. Gemeinsam beraten die Mitglieder den Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin. „Die Blickwinkel und Anmerkungen des LSBB sind wichtige Bausteine in unserer fachlichen Arbeit im Abgeordnetenhaus“, äußert sich Lisa Knack, Mitglied des Abgeordnetenhauses.

Legitimation der Gremien

Die Gremien werden auf bezirklicher Ebene durch die Wahl der Seniorenvertretung legitimiert. Die Wahl wird alle fünf Jahre wiederholt. Alle Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Lebensjahr können für die Berufungsvorschlagsliste benannt werden. Eine vom jeweiligen Bezirksamt berufene Wahlkommission ist dafür verantwortlich, die Wahlen ordnungsgemäß vorzubereiten, die Wahllisten aufzustellen, Schulungen für Mitglieder der Wahlvorstände durchzuführen und das Wahlergebnis final festzustellen. Mitglieder der Wahlkommission können selbst nicht für die Seniorenvertretung zur Wahl stehen.

Angestrebte Neuerungen des CDU-geführten Senats

Die bisherigen Möglichkeiten der Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren waren ein guter Anfang und werden nun in den folgenden Jahren weiterentwickelt.

Geplant ist unter anderem, den Seniorenvertretungen in den Ausschüssen für Gesundheit und Soziales auf Bezirksebene zusätzlich zum Rederecht auch ein Antragsrecht einzuräumen. Um die Arbeit der BSV zu erleichtern, ist die Einrichtung von Geschäftsstellen in den Bezirken geplant, um dort unter anderem Öffentlichkeitsarbeit leisten zu können.

Durch die Initiative des Landesseniorenbeirates wird es weitere Neuerungen ab 2026 geben. Zur gesamtstädtischen Steuerung soll ein Altenhilfestrukturgesetz auf den Weg gebracht werden. Ziel ist es, das ehrenamtliche Engagement der Sozialkommission zu stärken, die Bezirke mit finanziellen Mitteln für Einzelfallhilfe und soziale Notlagen auszustatten und generell Seniorenfreizeitstätten und weitere Begegnungsorte zu stärken. „Die geplanten Neuerungen der Koalition begrüße ich ausdrücklich“, sagt die Abgeordnete Lisa Knack.

Noch ausführlichere Informationen sind auf der Homepage der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zu finden.

Die gesamte Ausgabe des Seniorenmagazin Treptow-Köpenick (Januar/Februar 2025), können Sie hier lesen.